OVG Nordrhein-Westfalen: Entscheidung über verkaufsoffene Sonntage in Herford, Gladbeck und Wermelskirchen

Am 05.09.2021 durften in Gladbeck und Wermelskirchen keine verkaufsoffenen Sonntage stattfinden, während die Geschäfte in der Innenstadt von Herford öffnen durften.

Seit wieder größere Stadtfeste stattfinden dürfen, hatte der 4. Senat des OVG wieder über mehrere Anträge der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegen die Freigabe verkaufsoffener Sonntage zu entscheiden. Der gegen die Stadt Herford gerichtete Antrag blieb auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung ohne Erfolg. Der Senat gab hingegen den gegen die Städte Gladbeck und Wermelskirchen gerichteten Anträgen von ver.di schon deshalb statt, weil die Voraussetzungen für Dringlichkeitsentscheidungen der jeweiligen Bürgermeisterin an Stelle der Stadträte nicht gegeben waren.

Die Beschlüsse sind unanfechtbar. (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4 B 1376/21.NE [Gladbeck], 4 B 1427/21.NE [Herford] und 4 B 1446/21.NE [Wermelskirchen])

Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen v. 03.09.2021

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