Die 2. Kammer des VG Bremen hat die mit einer Abschiebungsandrohung verbundene Ausweisung des Predigers des Islamischen Kulturzentrums e.V. (IKZ) aufgehoben und damit seiner Klage stattgegeben. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen einer Ausweisung des nicht vorbestraften Klägers gestützt auf eine prognostizierte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland auf Grund seiner Predigten nicht vorliegen. Den Rest des Beitrags lesen »