Das LG Hamburg (vgl. hier) hat die Unterbringung des heute 30 Jahre alten Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Nach den Urteilsfeststellungen hatte der Beschuldigte vor der Hamburger Synagoge „Hohe Weide“ versucht, einen Teilnehmer der dort stattfindenden Feier des jüdischen Laubhüttenfestes am 04.10.2020 mit einem Spatenschlag zu töten und ihm dabei eine potenziell lebensgefährliche Kopfverletzung zugefügt. Der Beschuldigte war infolge eines akuten Schubs einer bei ihm bestehenden psychischen Erkrankung nicht in der Lage, das Unrecht seines Handelns einzusehen.
Der 5. Strafsenat des BGH hat die Revision des Beschuldigten als unbegründet verworfen, da die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig. (BGH, Urt. v. 06.07.2021 – 5 StR 185/21)
Pressemitteilung des BGH Nr. 131 v. 13.07.2021
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