BVerwG: Prüfung des Flüchtlingsschutzes bei subsidiär Schutzberechtigten, die sich dem syrischen Militärdienst entziehen

Bei der Strafverfolgung wegen Verweigerung des Militärdienstes in einem Konflikt, wenn der Militärdienst unter anderem Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit umfassen würde, spricht im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH eine starke Vermutung dafür, dass die Verweigerung des Militärdienstes mit einem Verfolgungsgrund in Zusammenhang steht. Es ist Sache der zuständigen nationalen Behörden und Gerichte, in Anbetracht sämtlicher in Rede stehender Umstände die Plausibilität dieser Verknüpfung zu prüfen. Dem genügt es nicht, wenn die Voraussetzungen des Flüchtlingsschutzes auf einer diffusen Tatsachengrundlage und unter Unterschreitung des Regelbeweismaßes der vollen richterlichen Überzeugungsgewissheit bejaht werden. Dies hat das BVerwG in Leipzig entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »

HessVGH: Kein Flüchtlingsschutz für Wehrdienstentzieher aus Syrien – Änderung der Rechtsprechung

Der HessVGH hat entschieden, dass einem syrischen Asylbewerber nicht allein deshalb die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist, weil er sich dem Wehrdienst durch Flucht in das Ausland entzogen hat. Den Rest des Beitrags lesen »

VGH Baden-Württemberg: Kein Flüchtlingsschutz für Militärdienstentzieher aus Syrien

Der VGH hat mit drei Urteilen vom 04.05.2021 entschieden, dass syrischen Asylbewerbern nicht allein deshalb die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist, weil sie aus Furcht davor, zum Militärdienst in die syrische Armee oder zu Milizen eingezogen zu werden, ihr Heimatland verlassen haben. Den Rest des Beitrags lesen »

NdsOVG: Kein Flüchtlingsschutz für Wehrdienstentzieher aus Syrien

Der 2. Senat des NdsOVG hat mit Urteilen vom 22.04.2021 entschieden, dass syrischen Asylbewerbern nicht allein deshalb die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist, weil sie aus Furcht davor, zum (Reserve-)Militärdienst in die syrische Armee eingezogen zu werden, aus ihrem Heimatland ausgereist sind. Den Rest des Beitrags lesen »

OVG Nordrhein-Westfalen: Kein Flüchtlingsschutz für syrischen Wehrdienstentzieher

Das OVG hat entschieden, dass einem syrischen Asylbewerber, der seinen Wehrdienst bereits geleistet hatte, aber fürchtete, zum Reservewehrdienst eingezogen zu werden, nicht wegen Wehrdienstentziehung die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist. Nach der bisherigen Rechtsprechung des 14. Senats war Syrern, die angegeben haben, wegen des Militärdienstes Syrien verlassen zu haben, nicht deshalb der Flüchtlingsstatus zu gewähren. Die Neubewertung infolge eines Urteils des EuGH vom 19.11.2020 hat zu keinem anderen Ergebnis geführt. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestag: Klagen von Asylsuchenden aus Syrien gegen Bescheide des BAMF

Im vergangenen Jahr hat es laut Bundesregierung 7.943 Klagen von Asylsuchenden aus Syrien gegen Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gegeben. Zugleich gab es 15.486 Gerichtsentscheidungen über Klagen von Asylsuchenden aus Syrien gegen Bescheide des BAMF, wie aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 19/27462) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (19/26357) weiter hervorgeht. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestag: Umgang mit wehrdienstflüchtigen Asylsuchenden

„Auswirkungen eines Urteils des EuGH für den Umgang mit wehrdienstflüchtigen Asylsuchenden“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (BT-Dr 19/26357). Darin führt die Fraktion aus, dass der EuGH am 19.11.2020 ein Urteil zum Schutz von Menschen getroffen habe, „die sich durch Flucht einem Militär- bzw. Wehrdienst entzogen haben, durch den sie sich mutmaßlich an Kriegsverbrechen hätten beteiligen müssen“. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Hannover: EuGH entscheidet Vorlagefrage zum Schutzstatus von Syrern, die den Wehrdienst verweigert haben

In dem Verfahren 4 A 3526/17 hat das VG Hannover über die Asylklage eines 1989 geborenen syrischen Staatsangehörigen zu entscheiden. Den Rest des Beitrags lesen »

EuGH: Starke Vermutung, dass die Weigerung, im Kontext des syrischen Bürgerkriegs dort Militärdienst zu leisten, mit einem Grund in Zusammenhang steht, der einen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft begründen kann, nämlich als Ausdruck u.a. religiöser Überzeugungen

Ein syrischer Wehrpflichtiger, der aus seinem Land geflohen ist, um sich dem Militärdienst zu entziehen, und aus diesem Grund bei der Rückkehr nach Syrien Strafverfolgung oder Bestrafung ausgesetzt ist, klagt vor dem VG Hannover gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), mit dem ihm zwar subsidiärer Schutz gewährt wird, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft jedoch verweigert wird. Den Rest des Beitrags lesen »