Die 21. Große Strafkammer – Schwurgericht – des LG Berlin hat den Ehemann sowie die Schwiegereltern einer zum Tatzeitpunkt 22-jährigen Frau wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Die Strafkammer verhängte gegen den Ehemann eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten und gegen die Schwiegermutter eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Der Schwiegervater erhielt eine zweijährige Freiheitsstrafe zur Bewährung. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe zur Bewährung von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Den Rest des Beitrags lesen »