Das BVerwG in Leipzig hat am 21.03.2017 die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Abschiebung von zwei Göttinger Salafisten abgelehnt. Die Betroffenen, ein Algerier und ein Nigerianer, wurden Anfang Februar 2017 im Rahmen einer Groß-Razzia verhaftet. Mitte Februar 2017 ordnete das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ihre Abschiebung gem. § 58a AufenthG an. Das Innenministerium hat seine Anordnungen damit begründet, dass die beiden Ausländer als „Gefährder (Funktionstyp Akteur)“ der radikal-islamistischen Szene in Deutschland zuzurechnen seien. Den Rest des Beitrags lesen




