Am Mittwoch, 19.04.2017, wird am ArbG Mannheim – Kammern Heidelberg – unter Vorsitz von Richter am Arbeitsgericht Daniel Obst ein Verfahren verhandelt, in dem die Klägerin die Feststellung begehrt, dass sie bei ihrer Arbeit als Verkaufsberaterin (mit Kassentätigkeit) ein islamisches Kopftuch tragen darf („Hijab“). Den Rest des Beitrags lesen




