Emil Sehling (Begr.), Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts

Aus den Einzelregistern der über einen Zeitraum von 115 Jahren publizierten Bände der evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts entstand im Rahmen eines Digitalisierungsprojektes ein Gesamtregister. Bei der Zusammenstellung dieses Registers lag der Fokus darauf, die durch zahlreiche zeitliche Unterbrechungen und Bearbeiter- sowie Herausgeberwechsel sehr unterschiedlichen Einzelregister inhaltlich und formal zusammenzuführen. Den Rest des Beitrags lesen »

Emil Sehling (Begr.), Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts

Mit der Einführung der Reformation in einem Territorium oder einer Reichsstadt waren die Landesherren und Magistrate gezwungen, ihren Gemeinwesen für zahlreiche Bereiche des kirchlichen Lebens neue Ordnungen zu geben. Vielfach wirkten die erlassenen Ordnungen dabei über den Rahmen des kirchlichen Lebens hinaus auch auf das politische und rechtliche Geschehen in den jeweiligen Gebieten. Zu den kirchenordnenden Texten zählen Agenden, Vorschriften zur Anstellung und zur Tätigkeit von Pfarrern und Vikaren, Instruktionen für Visitationen, Mandate zur Bekämpfung devianter Gruppen (Täufer etc.), aber auch Armen-, Ehe- und Zuchtordnungen. Den Rest des Beitrags lesen »

Emil Sehling (Begr.), Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts

Evangelische Kirchenordnungen entstanden im 16. Jahrhundert vor dem Hintergrund des reformatorischen Umbruchs. Sie trugen ordnende Strukturen in die Kirche ein, indem sie Ämter, Liturgie, Predigt und Gottesdienst gemäß der evangelischen Lehre neu definierten. Viele Kirchenordnungen wirkten auch in das gesellschaftliche Leben hinein, auf die öffentliche Fürsorge und die soziale Ordnung sowie in den Bereich von Haus und Familie mit Regelungen zur Ehe und zum Zusammenleben der Partner. Den Rest des Beitrags lesen »

Emil Sehling (Begr.), Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts

Mit der Einführung der Reformation in einem Territorium oder einer Reichsstadt waren die Landesherren und Magistrate gezwungen, ihren Gemeinwesen für zahlreiche Bereiche des kirchlichen Lebens neue Ordnungen zu geben. Vielfach wirkten die erlassenen Ordnungen aber weit über den Rahmen des kirchlichen Lebens hinaus auch auf das politische und rechtliche Geschehen in den jeweiligen Gebieten. Zu den kirchenordnenden Texten zählen Agenden, Vorschriften zur Anstellung von Pfarrern und Vikaren sowie Richtlinien für ihre Tätigkeit, Instruktionen für die Visitationen, aber auch Armen-, Ehe- und Zuchtordnungen. Den Rest des Beitrags lesen »