Der 3. Strafsenat des OLG Stuttgart verurteilte unter dem Vorsitz von Dr. Hartmut Schnelle einen 34-jährigen syrischen Staatsangehörigen wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung („Jabhat al-Nusra“) (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 StGB) zu der Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Strafe, die dem Antrag der Generalsstaatsanwaltschaft Stuttgart entspricht, wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der ursprünglich in der Anklage zusätzlich erhobene Vorwurf der Freiheitsberaubung wurde vom Senat auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft nach § 154a StPO eingestellt. Den Rest des Beitrags lesen »




