Die Absetzbarkeit von gezahlter Kirchensteuer führt zu Minderungen des Einkommensteueraufkommens.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Dr 19/5658) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Dr 19/5248) mitteilt, werden die Steuermindereinnahmen für 2018 auf € 3,888 Mrd. beziffert. Vor zehn Jahren seien es erst € 3,15 Mrd. gewesen.
heute im bundestag Nr. 917 v. 27.11.2018
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