Der Bundesrat hat in seiner 972. Sitzung am 23.11.2018 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 18.10.2018 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gem. Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen, also nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen (BR-Dr 524/18).
Bundesrat v. 23.11.2018
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