Ob das religiöse Bekenntnis des Einzelnen in einem im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltung modernisierten Personenstandsregister erfasst werden soll oder nicht, war in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat die meistdiskutierte Frage. Die geladenen Sachverständigen nahmen Stellung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (BT-Dr 20/2294), mit dem Regelungen für die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Standesämtern geschaffen werden sollen. Am Donnerstag will der Bundestag über die Neufassung des Gesetzes entscheiden. Den Rest des Beitrags lesen »




