Die 10. Kammer des LAG Niedersachsen hat die Berufung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig gegen die Entscheidung des ArbG Braunschweig über die Kündigungsschutzklage eines Kirchenmusikers zurückgewiesen. Der Domkantor wehrte sich gegen eine außerordentliche Kündigung vom 22.03.2022, die fristlos, hilfsweise mit sozialer Auslauffrist zum 31.10.2022 ausgesprochen wurde. Den Rest des Beitrags lesen »