VG Oldenburg: Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft „ver.di“ gegen die Öffnung von Verkaufsstellen in Oldenburg – Kramermarkt

Das VG Oldenburg hat dem Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft „ver.di“ (Antragstellerin) auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die am 31.08.2022 veröffentlichte Allgemeinverfügung der Stadt Oldenburg (Antragsgegnerin) teilweise stattgegeben. Dem Verfahren liegt zu Grunde, dass die Antragsgegnerin mit der genannten Allgemeinverfügung anlässlich des 415. Oldenburger Kramermarkts die Öffnung der Verkaufsstellen im gesamten Stadtgebiet Oldenburg am 09.10.2022 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr genehmigt hat. Den Rest des Beitrags lesen »