BayVGH: Urteilsgründe zum „Kreuzerlass“ sind da 

Der BayVGH hat mit Urteilen vom 01.06.2022 die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit Bayern und München sowie von 25 Einzelpersonen, gerichtet auf Aufhebung von § 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) abgewiesen und die Berufungen des Bundes für Geistesfreiheit Bayern und München, gerichtet auf die Entfernung der Kreuze in den Dienststellen des Freistaats Bayern zurückgewiesen. Über die Entscheidungen wurde bereits mit Pressemitteilung vom 02.06.2022 berichtet. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen nunmehr vor. Ferner wies der BayVGH Anträge auf Zulassung der Berufung von 25 Einzelpersonen zur Entfernung der Kreuze mit Beschluss vom 23.08.2022 im schriftlichen Verfahren ab. Den Rest des Beitrags lesen »