Die Staatsanwaltschaft Hof hat der Strafanzeige eines hessischen Arztes gegen einen in Hof lebenden jüdischen Rabbiner, der als sog. Mohel Beschneidungen an neugeborenen männlichen Kindern nach jüdischem Ritus vornimmt, sowie sechs weiteren inhaltsgleichen Strafanzeigen keine Folge geleistet und die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen abgelehnt. Die umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des angezeigten Sachverhaltes ergab, dass sich der angezeigte Rabbiner nicht strafbar gemacht hat. Den Rest des Beitrags lesen »






