Das OLG Köln hat im Streit zweier konfessionsloser Eltern über die Teilnahme ihrer Kinder am Religionsunterricht die amtsgerichtliche Entscheidung bestätigt, durch die das Sorgerecht in dieser Frage auf den Vater übertragen wurde. Zwischen den – getrennt lebenden, aber gemeinsam sorgeberechtigten – Eltern der beiden 6-jährigen Kinder ist umstritten, ob diese am Religionsunterricht der Grundschule teilnehmen sollen. Den Rest des Beitrags lesen »





