Die 16. Kammer des VG Stuttgart hat mit Beschluss vom 04.05.2021 dem Antrag der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (Antragstellerin) stattgegeben, die die Feststellung begehrt hatte, dass kirchliche Bestattungen auch bei einem Inzidenzwert von mehr als 100 nicht der Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 30 Personen nach der Bundesnotbremse unterliegen. Vielmehr gelten allein die landesrechtlichen Beschränkungen, die derzeit eine maximale Teilnehmerzahl von 100 Personen vorsehen. Den Rest des Beitrags lesen »




