Das VG hatte über die Zulassung der Öffnung eines Einkaufscenters an einem Sonntag zu entscheiden. Die Antragstellerin ist eine Gewerkschaft, die im Einzelhandel tätige Arbeitnehmer vertritt. In diesem Verfahren wendet sie sich gegen die geplante Sonntagsöffnung im Halle Center Peißen am 25.03.2018 in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr, bei der der Auftritt eines oder mehrerer Schlager- oder Volksmusikinterpreten mit anschließender Autogrammstunde geplant sind. Diese ist von der Antragsgegnerin mit der Begründung zugelassen worden, „dem Versorgungsbedürfnis der Besucher Rechnung zu tragen und gleichzeitig dem Einzelhandel die Möglichkeit zu geben, den Zustrom der Besucher geschäftlich zu nutzen“. Das VG hat dem Antrag der Antragstellerin stattgegeben und dies damit begründet, dass die Voraussetzungen für eine Sonntagsöffnung nicht vorliegen. Den Rest des Beitrags lesen »





