Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes im Freistaat ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns deutlich wahrnehmbar ein Kreuz als sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland anzubringen. Der Ministerrat hat heute eine entsprechende Änderung der allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern beschlossen. Den Rest des Beitrags lesen »




