Mit Beschluss hat das OVG Sachsen-Anhalt die Beschwerde der Stadt Halle (Saale) gegen einen Beschluss des VG Halle vom 26.03.2019 zurückgewiesen. Gegen die Ladenöffnung am Sonntag, den 07.04.2019 hatte die Gewerkschaft ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – Eilrechtsschutz beantragt und geltend gemacht, die Voraussetzungen für eine Ladenöffnung nach § 7 Abs. 1 des Ladenöffnungszeitengesetzes Sachsen-Anhalt (LÖffZeitG LSA) lägen nicht vor. Insbesondere sei kein besonderer Anlass für die Öffnung gegeben. Den Rest des Beitrags lesen »