Die Sicherheitsbehörden haben im vierten Quartal 2017 insgesamt 162 islamfeindliche Straftaten registriert. Darunter waren Fälle von Körperverletzung, Sachbeschädigung, Volksverhetzung, Beleidigung und Hausfriedensbruch, wie aus der Antwort (BT-Dr 19/987) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Dr 19/708) der Fraktion „Die Linke“ hervorgeht.
In fünf weiteren Fällen richteten sich Angriffe gegen Moscheen. Fast alle islamfeindlichen Straftaten in diesem Zeitraum werden der politisch motivierten Kriminalität rechts (PMK-rechts) zugeordnet.
heute im bundestag Nr. 138 v. 09.03.2018
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