Mit Beschluss vom 02.03.2018 hat der 7. Strafsenat des OLG München eine Anklage der Generalstaatsanwaltschaft in München vom 05.12.2017 gegen den syrischen Staatsangehörigen Zoher J. (32 Jahre) wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Pressemitteilung des OLG München Nr. 37 vom 14.03.2018
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