Luftsicherheitskontrollen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 19/1575) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Dr 19/1325). Darin hatte sich die Fraktion unter anderem danach erkundigt, ob nach Erkenntnissen der Bundesregierung ein höheres Risiko für die Luftsicherheit im Schengen-Raum besteht, „wenn während der Sicherheitskontrolle der Kopfbereich ganz oder teilweise (zum Beispiel Haarbereich) durch Textilien (zum Beispiel Basecap, Kopftuch, Burka, Chimar, Hidschab, Niqab, Tschador, Dastar oder Turban) bedeckt ist“. Den Rest des Beitrags lesen »