Bundestag: AfD fragt nach Vielehen in Deutschland

Die AfD-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, welche gesetzlichen Grundlagen es für den Nachzug von Ehefrauen aus Vielehen nach Deutschland gibt.

In einer Kleinen Anfrage (BT-Dr 19/1321) verweist die Fraktion auf Fälle, in denen im Rahmen des Familiennachzugs Männer mit mehreren Frauen zusammenlebten, obwohl das Aufenthaltsgesetz beim Familiennachzug explizit vorschreibe, dass kein weiterer Ehegatte nachziehen dürfe, wenn ein Ausländer mit mehreren Partnern verheiratet ist. Die Abgeordneten wollen wissen, wie es möglich ist, dass trotz der eindeutigen gesetzlichen Regelung in § 30 AufenthG Ausländer ihre Frauen aus einer Vielehe nach Deutschland nachholen können, und auf welcher gesetzlichen Grundlage diesen Ehefrauen Sozialleistungen bewilligt werden. Schließlich fragt die Fraktion nach der Haltung der Bundesregierung zum Thema „Vielehe“, die in Deutschland strafbar sei.

heute im bundestag Nr. 187 v. 26.03.2018

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