Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales ist der sog. Dritte Weg der Kirchen im Arbeitsrecht von der Mehrheit der Sachverständigen als angemessen bezeichnet worden, dennoch gab es Kritik. „Dritter Weg“ bezeichnet das Arbeitsrechtssystem der Kirchen, bei dem paritätisch besetzte Kommissionen aus Arbeitnehmern und Dienstgebern die Arbeitsbedingungen wie Gehalt, Urlaub und Arbeitszeit festlegen. Grundlage für die Anhörung am Montagnachmittag war ein Antrag der Fraktion Die Linke (BT-Dr 17/5523), in dem die Abgeordneten den Dritten Weg kritisieren. Er biete ein „wesentlich geringeres Schutzniveau für die Beschäftigten als in ‘normalen’ Privatunternehmen“. Den Rest des Beitrags lesen »




