Das Sonn- und Feiertagsgesetz wird gelockert. An den beiden sog. stillen Feiertagen Totensonntag und Volkstrauertag können Schleswig-Holsteiner bereits im kommenden November abends in die Diskotheken gehen. Künftig gilt die „stille“ Zeit an beiden Tagen von 6 bis 20 Uhr. Am Karfreitag bleiben von 2 Uhr bis 2 Uhr des Folgetages öffentliche Veranstaltungen untersagt, die „nicht dem ernsten Charakter des Tages entsprechen“. Bisher durften Läden, Discos und andere Vergnügungsstätten aus Rücksicht auf religiöse Begebenheiten sowie das Gedenken an die Toten an den „stillen Tagen“ ab 4 Uhr morgens nicht öffnen. Das Versammlungsverbot bleibt bestehen. Den Rest des Beitrags lesen »