Die 7. Kammer des VG Frankfurt a.M. hat am 04.08.2014 das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, einer ukrainische Staatsangehörigen jüdischer Volks- und Religionszugehörigkeit die Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention zuzuerkennen. Das Urteil beruht auf der Feststellung, dass die Klägerin auf Grund ihrer Religionszugehörigkeit in der Ukraine sowohl bei der Arbeitssuche, als auch bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit benachteiligt wurde und es zu Übergriffen Privater auf ihr Geschäft kam, sowie darauf, dass sie durch die zuständigen Polizeibehörden keine Unterstützung erhielt. Den Rest des Beitrags lesen »





