Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des BGH hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des LG Berlin verworfen. Das LG hat ihn wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Den Rest des Beitrags lesen »