Der Bundesrat hat in seiner 927. Sitzung am 07.11.2014 beschlossen, zu dem vom Bundestag am 16.10.2014 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gem. Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen, also nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen (BR-Dr 470/14).
Bundesrat v. 07.11.2014
Anmerkung der Redaktion
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