Um den Spionageverdacht gegen vom Präsidium für religiöse Angelegenheiten der Türkei (Diyanet) nach Deutschland entsandte und bei der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) eingesetzte Imame geht es in der Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 18/11576) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ (BT-Dr 18/11356). Wie die Regierung darin mit Stand vom 16.03.2017 ausführt, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Aufklärung von DITIB als Organisation durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit nachrichtendienstlichen Mitteln „bislang nicht vor, da sich der Verdacht der Spionagetätigkeit aktuell lediglich gegen von Diyanet nach Deutschland entsandte und bei DITIB eingesetzte Imame richtet“. Den Rest des Beitrags lesen




