BMJV: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen

Das Kabinett hat am 05.04.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen. Der Gesetzentwurf dient dem Schutz der betroffenen Minderjährigen und soll Rechtsklarheit schaffen. Er sieht Änderungen im Eheschließungs- und Eheaufhebungsrecht vor. Daneben enthält er Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts sowie des Kinder- und Jugendhilferechts.

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: „In Deutschland darf es keine Kinderehen geben. Kinder gehören nicht vor das Standesamt und auch nicht an den Traualtar. Eine Verschärfung der derzeitigen Rechtslage ist insbesondere mit Blick auf im Ausland geschlossene Ehen erforderlich. Uns geht es darum, dass im Ausland verheiratete Minderjährige nach deutschem Recht umfassend geschützt werden – und zwar umfassender und schneller als bisher. Heiraten darf erst, wer 18 Jahre ist. Auch Auslandsehen in der Gruppe der 16- bis 18-jährigen sollen prinzipiell keinen Bestand haben.“

Im Einzelnen sieht der Entwurf folgende Änderungen vor:

  • Im deutschen Eheschließungsrecht soll das Ehemündigkeitsalter von 16 Jahren auf 18 Jahre heraufgesetzt werden.
  • Eine Ehe ist durch richterliche Entscheidung aufzuheben, wenn ein Ehegatte im Zeitpunkt der Eheschließung das 16., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hatte.
  • Von einer Aufhebung kann nur in besonderen Härtefällen sowie dann abgesehen werden, wenn der minderjährige Ehegatte zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt.
  • Ehen, bei denen einer der Ehegatten im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, sollen unwirksam sein. Eines gerichtlichen Aufhebungsverfahrens bedarf es für diese Ehen nicht.
  • Diese Grundsätze gelten auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Minderjährigenehen.
  • Mit dem Gesetzentwurf wird klargestellt, dass das Jugendamt minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Obhut nehmen muss, auch wenn diese verheiratet sind. Damit wird die Rechtslage klargestellt und eine verbreitete Praxis der Jugendämter bestätigt.
  • Das Jugendamt prüft nach der Inobhutnahme, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, insbesondere, ob der Minderjährige von seinem Ehegatten zu trennen ist.
  • Durch eine Änderung des Asyl- und des Aufenthaltsgesetzes wirkt der Gesetzentwurf zudem gleichzeitig den asyl- und aufenthaltsrechtlichen Nachteilen entgegen, die für den Minderjährigen durch die Unwirksamkeit der Ehe oder deren Aufhebung anderenfalls entstehen könnten.
  • Der Gesetzentwurf enthält überdies ein bußgeldbewehrtes Trauungsverbot für Minderjährige. Damit soll verhindert werden, dass Kinder trotz des Verbots, eine staatliche Ehe zu schließen, im Wege vertraglicher, traditioneller oder religiöser Handlungen zur Eingehung einer Bindung veranlasst werden, die für sie in sozialer oder psychologischer Hinsicht einer Ehe vergleichbar ist.

BMJV v. 05.04.2017

Eine Antwort to “BMJV: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen”

  1. Law and religion round-up – 9th April | Law & Religion UK Says:

    […] reports that the Cabinet has adopted a draft law to combat child marriage. Under the […]

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