Der Kläger ist tunesischer Staatsangehöriger und sunnitischer Moslem. Er lebt seit 2001 in Deutschland und war zeitweise mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet, mit der er vier Kinder hat. Seit 2004 gehört der Kläger als Schatzmeister zum Vorstand des Islamischen Kulturzentrums Bremen e.V. (IKZ), seit 2006 ist er dort als Imam tätig und hält regelmäßig die Freitagsgebete ab. Der IKZ steht langjährig unter Beobachtung des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV), das ihn als Moscheeverein mit salafistischer Ausrichtung einordnet. Den Rest des Beitrags lesen »




