BVerwG: Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen Flüchtigseins des Asylbewerbers bei Kenntnis des Aufenthaltsorts im Kirchenasyl

Kennt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Aufenthaltsort eines Asylbewerbers, der sich im „offenen“ Kirchenasyl befindet, kann es diesen nicht (mehr) als „flüchtig“ i.S.d. Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO ansehen und deswegen die Frist zur Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat nicht auf 18 Monate verlängern. Dies hat das BVerwG in Leipzig entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Trier: Eilentscheidung im Streit um Kirchenasyl

Nach der im Eilverfahren allein möglichen summarischen Prüfung gelten Asylbegehrende, die sich im Kirchenasyl befinden, nicht als „flüchtig“. Dies hat die 7. Kammer des VG Trier am 16.10.2018 in mehreren ähnlich gelagerten Eilverfahren entschieden.  Den Rest des Beitrags lesen »