Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, hat die Vereinigungen „Deutsche Libanesische Familie e.V.“, „Menschen für Menschen e.V.“ und „Gib Frieden e.V.“ verboten. Die Vereine sind Ersatzorganisationen des 2014 verbotenen Spendensammelvereins „Waisenkinderprojekt Libanon e.V.“ (kurz WKP), da sie die verfassungswidrigen Bestrebungen des Vereins an dessen Stelle weiterverfolgen (vgl. § 8 Abs. 1 VereinsG). WKP wurde 2014 durch den Bundesinnenminister verboten, da der Verein mit Millionen-Beträgen die „Hizb Allah“-eigene „Shahid-Stiftung“ („Märtyrer Stiftung“) unterstützte.
Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Unsere Sicherheitsbehörden sind hellwach. Wer den Terror unterstützt, wird in Deutschland nicht sicher sein. Egal in welchem Gewand seine Unterstützer in Erscheinung treten, sie werden in unserem Land keinen Rückzugsort finden.“
Das Verbot wird in 20 Objekten in Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein mit Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen vollzogen. Bislang wurden unter anderem Bargeld, Mobiltelefone und andere Beweismittel beschlagnahmt. Bundesweit waren mehrere Hundert Polizeibeamte aus Bund und Ländern im Einsatz.
Die Vereine wurden gegründet, um die verfassungswidrigen Bestrebungen des 2014 verbotenen „Hizb Allah“-Spendensammelvereins „Waisenkinderprojekt Libanon e.V.“, später umbenannt in „Farben für Waisenkinder e.V.“, weiter zu verfolgen. Dies ergibt sich sowohl aus den tatsächlichen Aktivitäten als auch den internen Zielsetzungen der Vereine. Primäres Ziel der Vereine ist nicht die Durchführung von kulturellen oder religiösen Veranstaltungen, wie sie selber vorgeben, sondern die Akquise von Spendengeldern und Vermittlung von Patenschaften zu Gunsten der „Shahid-Stiftung“ der „Hizb Allah“.
WKP war ein bundesweit tätiger Spendensammelverein mit Sitz in Essen (Nordrhein-Westfalen). Weitere Zweigstellen wurden in Berlin, Göttingen und Hannover unterhalten. Der Verein sammelte Spenden und vermittelte Patenschaften zu Gunsten der im Libanon ansässigen „Shahid Stiftung“ mit dem Ziel, Waisenkinder der Hinterbliebenen von „Hizb Allah“-Kämpfern zu unterstützen. Im Zeitraum von 2007 bis Ende August 2013 überwies WKP über € 3 Mio. an die „Shahid-Stiftung“. Indem der Verein durch das Sammeln und Bereitstellen von Spendengeldern für die „Shahid-Stiftung“ zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Hinterbliebenen von „Hizb Allah“-Kämpfern beitrug, unterstützte und förderte er zweckgerichtet den Kampf der „Hizb Allah“ gegen Israel und verstieß damit gegen den Gedanken der Völkerverständigung.
Der Verein wurde mit Verfügung vom 02.04.2014 durch den Bundesinnenminister verboten und aufgelöst. Mit Urteil vom 16.11.2015 bestätigte das BVerwG die Rechtmäßigkeit des Verbotes. Eine Verfassungsbeschwerde des WKP gegen das Verbot wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.
Pressemitteilung des BMI v. 19.05.2021
9. Januar 2023 um 16:08
[…] für Bau und Heimat (nunmehr Bundesministerium des Innern und für Heimat [BMI]) ausgesprochene Verbot des Vereins „Deutsche Libanesische Familie e.V.“ als Ersatzorganisation des im Jahr 2014 verbotenen Vereins „Waisenkinderprojekt Libanon e.V.“ […]
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