Das BVerwG hat entschieden, dass die Allgemeinverfügung zur sonntäglichen Ladenöffnung für das erste Halbjahr 2018 im Land Berlin rechtmäßig war. Zugleich hat es seine Rechtsprechung zum verfassungsrechtlich gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz bei Großveranstaltungen präzisiert. Den Rest des Beitrags lesen »