Das LG München I hat die Angeklagte wegen der Entziehung Minderjähriger (§ 235 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Nach den Feststellungen des LG konvertierte die Angeklagte im Jahre 2012 zum Islam und reiste zu Beginn des Jahres 2014 mit ihren beiden minderjährigen Töchtern nach Syrien, ohne deren Vater hierüber zu informieren. Dort wurde sie nach islamischem Recht die Zweitfrau eines Mitglieds der Jabhat al-Nusra, einer der Al Qaida zuzurechnenden Gruppierung. Die Angeklagte sympathisierte auch selbst mit dieser Vereinigung und ließ sich im Umgang mit Schusswaffen unterweisen. Sie war bereit, die der Familie zur Verfügung stehenden Waffen – eine Maschinenpistole, ein Sturmgewehr und Handgranaten – bei einem Angriff durch die syrische Armee oder Kämpfer gegnerischer Gruppierungen einzusetzen und dabei die Angreifer gegebenenfalls zu töten. Auf Grund der immer größer werdenden Gefahr kehrte sie mit ihren Töchtern im Mai 2014 nach Deutschland zurück. Den Rest des Beitrags lesen »





