Von Klaus Kohnen, München
Beziehungen gründen nicht immer auf Zuneigung. Wer Familie hat, wird es wissen. Im kommunalen Bereich ist das nicht anders:
Mit der Verwandtschaft (Nachbargemeinden) ist man selten einer Meinung, es gibt große Geschwister (Kreise), die einen ärgern (Kreisumlage), Zusammenschlüsse, die man lieber unterlassen hätte (bürgerlich: Ehe; kommunal: Gebietsreform), selbst schwarze Schafe findet man hüben wie drüben (eine Statistik, die der ländliche Raum einmal anführt).
Führt man sich weiter vor Augen, dass alle Protagonisten über ein kompliziertes Beziehungsgeflecht miteinander verbunden sind (Finanzausgleich), so verwundert weder (a), dass man von der „kommunalen Familie“ spricht, noch (b) der Wunsch, jener zu entkommen: was man bürgerlich „Scheidung“, im Verwaltungssprech „Auskreisung“ nennt.
Anmerkung der Redaktion
Ass. iur. Klaus Kohnen ist Gründer und Herausgeber des Informationsportals „Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)“ und hat als Redakteur und Lektor für führende juristische Fachverlage gearbeitet, zuletzt für den Richard Boorberg Verlag in München.
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