Auf den Eilantrag der Stadt Germersheim hat das VG Neustadt am 07.11.2016 die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die vom Landkreis Germersheim (Antragsgegner) dem zum Verfahren beigeladenen Verein „DITIB – Türkisch-Islamische Gemeinde Germersheim e.V.“ erteilte Baugenehmigung vom 08.07.2016 angeordnet. Damit dürfen vorerst keine Bauarbeiten ausgeführt werden. Den Rest des Beitrags lesen





