Mit Urteil vom 06.04.2017 hat der 7. Strafsenat des OLG Düsseldorf (Staatsschutzsenat) den 60-jährigen Deutschen Mirza Tamoor B, den 34-jährigen Deutschen Kais B O, die 29-jährige Deutsche Leila B O, den 34-jährigen pakistanischen Staatsangehörigen Muhammad R und den 37-jährigen deutschen Staatsangehörigen Mohammed D u.a. wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigungen „Ahrar al-Sham“, „Junud al-Sham“ und „Islamischer Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG) bzw. später „Islamischer Staat“ (IS) zu Haftstrafen zwischen 8 Monaten sowie 6 Jahren und 3 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung teilweise zur Bewährung ausgesetzt wurde. Den Rest des Beitrags lesen




