VG Hannover: Gericht lehnt Eilantrag gegen Beschränkungen zur Versammlung „Europa gegen den Terror des Islamismus“ ab

Die Antragsteller wenden sich gegen drei der insgesamt 16 Auflagen, die die Polizeidirektion Hannover im Anschluss an den Beschluss des Gerichts vom 13.11.2014 verfügt hat, nämlich das Gebot der Vorlage eines Ablaufplanes, das Verbot, Embleme oder Tätowierungen mit Bildern von Totenköpfen sichtbar zu tragen, und das Verbot des Auftritts der Band „Kategorie C – Hungrige Wölfe“. Für diese Auflagen gebe es im Niedersächsischen Versammlungsgesetz (NVersG) keine hinreichende Rechtsgrundlage. Den Rest des Beitrags lesen

VG Hannover: Gericht erlaubt Versammlung „Europa gegen den Terror des Islamismus“ als stationäre Versammlung auf der Fläche des alten ZOB und ordnet weitere Beschränkungen an

Die Polizeidirektion Hannover untersagte den Aufzug sowie jede Form der Ersatzveranstaltung mit Verfügung vom 10.11.2014: Die angezeigte Veranstaltung genieße schon nicht den Schutz der Versammlungsfreiheit, weil keine friedliche Versammlung beabsichtigt sei. Die Versammlung diene als Vorwand dafür, dass ein dominierender Teilnehmerkreis die gewalttätige Auseinandersetzung suchen werde. Wegen des zu erwartenden unfriedlichen Verlaufs bestehe eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Der Anmelder der Versammlung und der Versammlungsleiter seien der Gruppierung „Hooligans gegen Salafismus“ zuzurechnen. Es deuteten Tatsachen darauf hin, dass es zu schweren Ausschreitungen und dabei zu Körperverletzungen und Sachbeschädigungen kommen werde. Den Rest des Beitrags lesen