Der Staatsschutzsenat des OLG Frankfurt a.M. hat den 20-jährigen deutschen Staatsangehörigen Kreshnik B. der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gesprochen und ihn zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. In der seit dem 15.09.2014 durchgeführten Hauptverhandlung hat der Senat folgenden Sachverhalt festgestellt: Den Rest des Beitrags lesen »




