Mit Beschluss vom 28.04.2017 hat die 1. Kammer des VG Osnabrück dem Eilantrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gegen die Zulassung eines verkaufsoffenen Sonntags am 07.05.2017 in Meppen stattgegeben. Es hat die aufschiebende Wirkung der von ver.di erhobenen Klage gegen die Sonntagsöffnung wiederhergestellt. Die Stadt Meppen hatte mit Bescheid vom 11.04.2017 die Öffnung der Geschäfte in Teilen ihres Stadtgebiets in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr aus Anlass der „Meppener Maitage 2017″ genehmigt und auch die sofortige Vollziehung der Genehmigung angeordnet. Den Rest des Beitrags lesen




