Die Klage eines Schülers, der am Welthumanistentag nicht am Unterricht teilgenommen und sich dann gegen die Eintragung eines unentschuldigten Fehltages in seinem Zeugnis gewandt und die Aufnahme des Welthumanistentages als unterrichtsfreien Feiertag in die Ausführungsvorschriften der Berliner Schulverwaltung über die Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht gefordert hatte, blieb auch vor dem OVG Berlin-Brandenburg ohne Erfolg. Den Rest des Beitrags lesen »





