Am kommenden Sonntag, dem 10.12.2017, dürfen die Geschäfte in der Düsseldorfer Innenstadt (Stadtteile Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt) nicht geöffnet sein. Dies hat das VG Düsseldorf auf Antrag der Gewerkschaft ver.di durch eine einstweilige Anordnung vom 05.12.2017 vorläufig festgestellt und die entsprechende Rechtsverordnung der Stadt Düsseldorf vom 15.02.2017 beanstandet. Den Rest des Beitrags lesen




