Am Karfreitag, dem 18.04.2014, durfte der Film „Das Leben des Brian“ nicht öffentlich gezeigt werden. Das gegen den betroffenen Veranstalter mit Urteil des AG Bochum vom 15.12.2015 (37 OWi 78/15) wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen das Feiertagsgesetz NW verhängte Bußgeld von € 100 hat Bestand. Den Antrag des Betroffenen, die Rechtsbeschwerde gegen das amtsgerichtliche Urteil zuzulassen, hat der 2. Senat für Bußgeldsachen des OLG Hamm als unbegründet verworfen. Den Rest des Beitrags lesen »




