Das Anbieten von Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach ist keine Voraussetzung, von der die staatliche Schulaufsicht die Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule abhängig machen darf. Das hat der VGH Baden-Württemberg mit einem jetzt zugestellten Urteil vom 09.05.2022 entschieden und der Berufung der privaten Schulträgerin (Klägerin) gegen das ihre Klage gegen das Land Baden-Württemberg (Beklagter) abweisende Urteil des VG Sigmaringen stattgegeben. Zur Begründung seines Urteils führt der 9. Senat des VGH aus: Den Rest des Beitrags lesen »