Nach einem Beschluss der 6. Kammer des VG Aachen sind Beerdigungskaffees, also das im Anschluss an eine Beerdigung – häufig in einem Restaurant oder einer ähnlichen gastronomischen Einrichtung – erfolgende gemeinschaftliche Speisen der Trauergäste, nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung nicht erlaubt. Der Antragsteller hatte mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erreichen wollen, im Anschluss an die bevorstehende Bestattung seiner Ehefrau in einem angemieteten Saal für etwa 30 Trauergäste einen solchen Beerdigungskaffee ausrichten zu können. Hierfür hatte er eigens ein Hygienekonzept erstellt und sich vor allem darauf berufen, der beabsichtigte Beerdigungskaffee gehöre typischerweise zur Beerdigung, die nach der Corona-Schutzverordnung privilegiert sei und für die weder das Abstandsgebot gelte noch der Teilnehmerkreis zahlenmäßig beschränkt sei. Den Rest des Beitrags lesen »