Der 6. Strafsenat des OLG München hat nach 21-tägiger Hauptverhandlung den Angeklagten wegen des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil von drei Fahrgästen im ICE Passau–Nürnberg und der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil eines weiteren Fahrgastes schuldig gesprochen und ihn deswegen und wegen weiterer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Den Rest des Beitrags lesen »