Der 1. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des OLG Koblenz hat die Anklage des Generalbundesanwalts gegen den 21-jährigen afghanischen Staatsangehörigen Khan A. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in der Zeit von Frühjahr 2014 bis Mitte 2015 sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Taliban“ beteiligt (§§ 129a, 129b StGB) und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) verstoßen zu haben. Darüber hinaus ist er wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Den Rest des Beitrags lesen »




