Für die Bewältigung des tatsächlichen Phänomens „Paralleljustiz“ liegen hinreichende Regelungen vor, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 19/4150) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Dr 19/3728) zu diesem Thema. Das Problem liege im Einzelfall darin, die Überschreitung rechtlicher Grenzen zu erkennen, sie aufzuklären und in Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols zu sanktionieren. Den Rest des Beitrags lesen »





